Kompetenzen » Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit
Die Anforderungen an den Unternehmer nehmen stetig zu. Gerade im Bereich Arbeitsschutz werden die geltenden Gesetze und Richtlinien permanent überarbeitet und neu gefasst, so dass die konkrete Auslegung oft nicht klar verständlich ist.
Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen ist keine lästige Pflicht – im Gegenteil, sie führt zur
- Reduzierung kostenintensiver Ausfallzeiten
- Sicherung und Entwicklung Ihres Unternehmens
- Steigerung Ihrer Produktivität durch gesunde und motivierte Mitarbeiter
Denn Unfälle passieren – nicht nur bei der Konkurrenz.
Durch eine kompetente Beratung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Als kompetenter Ansprechpartner stellen wir für Sie die gesetzlich geforderte Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Unsere Leistungen umfassen:
Sicherheitstechnische Regelbetreuung gemäß DGUV Vorschrift 2:
- Beratung und Betreuung des Unternehmers bei der Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln (DGUV Vorschrift 2)
- Regelmäßige Betriebsbegehungen (inkl. Berichts-/ Protokollerstellung)
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen (ArbSchG)
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss (ASA)-Sitzungen
- Auswerten der Unfälle/ Erstellen von Unfallstatistiken
- Unterstützung bei Unterweisungen, Schulungen (ArbSchG)
- Durchführung von Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung
- Erstellung von Betriebsanweisungen für Maschinen und Arbeitsverfahren (BetrSichV)
- Aufbau und die Pflege des Gefahrstoff-Managements (GefStoffV)
(Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen und Betriebsanweisungen)
Im Rahmen der Prüfungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung bieten wir die
- Prüfung von Leitern und Tritten gem. BGV D36
- Prüfung von Hebezeugen (Seile, Ketten und Hebebänder) gem. BGR 500
an.
Gefährdungsbeurteilung
Unsere sicherheitstechnischen Dienstleistungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung:
- Erstellung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen gemäß Arbeitsschutzgesetz für die Bereiche:
- Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln
(Beurteilung sämtlicher Gefährdungen am Arbeitsplatz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV) - Tätigkeiten am Arbeitsplatz
(Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSch und ArbStättV) - Umgang mit Gefahrstoffen
(Gefährdungsbeurteilung gemäß GefStoffV für den Umgang mit gefährlichen Stoffen)
Für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bieten wir im Rahmen unserer Betreuung verschiedene Module an:
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilung (Ersterstellung)
- Anleitung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb
(Hilfe zur Selbsthilfe)
- Regelmäßige Überarbeitung / Aktualisierung
Unterweisungen
Im Rahmen unseres sicherheitstechnischen Dienstleistungsangebots führen wir in Ihrem Unternehmen u.a. folgende Unterweisungen durch:
- Allgemeine Sicherheitsunterweisungen
- Arbeiten unter Spannung
- Arbeiten an Gasleitungen
- Sicheres Arbeiten an Baustellen
- Arbeiten mit Asbest